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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Ähnlichkeit von Arzneimittelnamen

    Gesetz und Recht

    1. Rechtsgrundlage
    2. Behördliche Auslegung
    3. Fazit
    Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers und Dr. iur. Anke Erdmann · Ehlers, Ehlers & Partner, Rechtsanwaltssocietät, München/Berlin

    Bereits aus dem Markenrecht sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Arzneimittelnamen wegen zu großer Ähnlichkeit der Bezeichnung und des Produktes nicht als Marke eingetragen worden sind. Kriterien für die Unterscheidung von Arzneimittelnamen sind im Markenrecht vorwiegend die klangliche Erscheinung und die schriftbildliche Gestalt.

    Im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung durch deutsche und europäische Gerichte wurde die Verwechslungsgefahr der jeweiligen Arzneimittel in vielen Fällen bestätigt bzw. abgelehnt. Wegen (...)